Hier brauchen wir folgende Informationen welche aus dem jeweiligen Landes GIS System (z.B. NÖGIS) abgerufen werden können:

  • Katastralgemeinde
  • Grundstücksnummer
  • Einlagezahl oder Grundstücksadresse
  • Bei einem Bauvorhaben (Neu- Zu- oder Umbau)
  • Zu Planungszwecken
  • Bei einem Rechtsstreit
  • Zur Ermittlung des Grenzverlaufes
  1. Naturstandsaufnahme des Grundstückes
  2. Grenzverhandlung mit Anrainern (Die Grundstückseigentümer werden von unserem Büro schriftlich verständigt)
  3. Erstellung und Einreichung einer Vermessungsurkunde

Die Teilnahme ist nicht zwingend notwendig. Sie können auch eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen.

  • Beim Vermessungsamt
  • Bei einem Teilungsplan zusätzlich bei der zuständigen Baubehörde der Gemeinde
  • Durch natürliche Grenzzeichen wie z.B. Hausecken, Mauerecken, Sockelzäune, …
  • oder die Grundstücksgrenzen werden mit Grenzsteinen, Eisenrohre, Messnägel neu vermarkt.

Es wird ein Lageplan mit Höhen benötigt, um das sogenannte Bezugsniveau festzulegen.

In diesem Fall müssen zusätzlich zum Lageplan mit Höhen gesicherte Grundstücksgrenzen nachgewiesen werden.  wie oben unter rechtlich gesicherte Grundstücksgrenzen beschrieben.

Das Grundstück kann umgewandelt werden, wenn die Zustimmung aller Anrainer zum Grenzverlauf erlangt werden konnte und zusätzlich ein Antrag gem. § 17 VermG beim Vermessungsamt von uns eingereicht wurde.

Ein Einreichplan oder Ausführungsplan in PDF oder DWG – Format.

Die Kosten einer Vermessung können nicht pauschalisiert werden, aber sie können durch den dazu benötigten Aufwand berechnet werden und Ihnen mittels unverbindlichen Kostenvoranschlags mitgeteilt werden.

In Papierform, digital in PDF und für Ihren Planer in DWG – Format

Vom Vermessungsamt:

  • Bei einem Teilungsplan für die Planbescheinigung
  • Bei einer Umwandlung in den Grenzkataster für die Bescheinigung
  • Bei einer Vereinigung eines oder mehreren Grundstücken

Von der Baubehörde der zuständigen Gemeinde:

Ergänzungsabgabe oder Aufschließungskosten bei einem Teilungsplan oder einer Grundstücksvereinigung

Notar oder Rechtsanwalt:

Grundbücherliche Durchführung

Scroll to Top
Scroll to Top